Reisebedingungen der Naturfreundejugend NRW

1. Teilnahme

Teilnahmeberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene (nachfolgend Teilnehmende) entsprechend der angegebenen Altersgrenzen. Mitglieder der Naturfreundejugend (NFJ, nachfolgend Reiseveranstalter) haben Vorrang.

2. Anmeldung & Vertragsabschluss

Anmeldungen können nur schriftlich per Post, per Fax oder über das Online-Formular erfolgen. Sie werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt.

Mit der schriftlichen Anmeldung wird verbindlich das Einverständnis zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung erklärt. Der Vertrag tritt mit unserer schriftlichen Bestätigung in Kraft. Voraussetzung für die Teilnahme ist eine uns vorliegende, vollständig ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung, die rechtzeitig mit den Reiseinformationen vor Reisebeginn von uns verschickt wird. Die Einverständniserklärung muss rechtzeitig vor Antritt der Reise umfassend und wahrheitsgemäß ausgefüllt und an den Reiseveranstalter zurückgeschickt werden. Sollte dies nicht der Fall sein, hat der Reiseveranstalter das Recht, den/die Teilnehmenden von der Fahrt auszuschließen.

Wenn eine Reise ausgebucht ist, erfolgt eine Absage oder eine Mitteilung über die Aufnahme in eine Warteliste.

3. Zahlungsbedingungen

Nach Eingang der Anmeldung wird eine Bestätigung inklusive Zahlungsaufforderung verschickt unter Angabe der Veranstaltungskosten und Zahlungsfristen. Innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ist der jeweils ausgewiesene (An-) Zahlungsbetrag zu leisten. Die restlichen Reisekosten sind spätestens vier Wochen vor Reisebeginn zu zahlen.

4. Kosten für Nichtmitglieder/Gäste und Mitglieder, Rabatte

Nichtmitglieder/Gäste zahlen für Veranstaltungen einen erhöhten Preis, sofern nichts anderes angegeben ist. Mitglieder müssen durch Vorlage einer Kopie ihres Ausweises die Mitgliedschaft nachweisen.

Ein Geschwisterkind erhält einen Rabatt von 10% des Reisepreises, wenn mindestens zwei Kinder bei der gleichen Veranstaltung angemeldet sind.

5. Leistungen

Die Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, den allgemeinen Hinweisen in der Ausschreibung sowie aus den Angaben der Reisebestätigung. Die Betreuung erfolgt durch qualifizierte, ehrenamtlich tätige Teamer*innen, jedoch nicht zwingend durch pädagogisches Fachpersonal.

Nicht enthalten sind eine Reiserücktritts- und Reisegepäckversicherung. Falls der/die Teilnehmende gebuchte Leistungen nicht in Anspruch nimmt, ergibt sich hieraus kein Anspruch auf Erstattung gegen uns.

6. Leistungs- und Preisänderungen

Leistungsänderungen bleiben vorbehalten, sofern der Gesamtzuschnitt der Veranstaltung nicht wesentlich verändert wird. Preisänderungen werden nur aus zwingenden Gründen vorgenommen, z. B. bei geringeren staatlichen Zuschüssen. Bei einer wesentlichen Leistungsänderung oder einer Preiserhöhung von mehr als 5% setzen wir die Teilnehmenden unverzüglich - spätestens 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn – davon in Kenntnis. In diesem Fall sind die Teilnehmenden berechtigt, ohne Gebühren vom Vertrag zurückzutreten.

7. Rücktritt der Teilnehmenden

Die Teilnehmenden können jederzeit vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Reiseveranstalter. Für entstandene Aufwendungen haben der/die Teilnehmenden folgende pauschale Entschädigungen zu zahlen:

- Rücktritt bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10%

- Rücktritt bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50%

- Rücktritt bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100%

des Teilnehmerbeitrages.

Den Teilnehmenden ist es unbenommen, einen geringeren Schaden des Veranstalters nachzuweisen oder eine/n Ersatzteilnehmende/n zu stellen, die/der den besonderen Erfordernissen der Veranstaltung entspricht.

8. Rücktritt durch die Naturfreundejugend

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten:

8.1 Vor Beginn der Veranstaltung:

Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der/die Teilnehmende seinen/ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder die Vertragsbedingungen nicht einhält.

8.2 Bis 21 Tage vor der Veranstaltung:

Wird die Mindestteilnehmendenzahl (wie ausgeschrieben) nicht erreicht oder ist die Durchführung dem Veranstalter wirtschaftlich nicht zumutbar (Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze), kann er vom Vertrag zurücktreten. Der/die Teilnehmende wird darüber unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Eingezahlte Teilnahmebeiträge werden umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche werden nicht akzeptiert.

8.3 Mindestteilnehmendenzahl und ”Stichtage”

Für einzelne Veranstaltungen ist eine Mindestteilnehmendenzahl angegeben. Wenn dazu ein Datum ("Stichtag") vormerkt ist, bis wann diese Zahl an verbindlichen Anmeldungen erreicht sein muss, hat dieses Gültigkeit, ansonsten gilt die unter 8.2 angegebene 21-Tage-Regelung.

8.4 Während der Veranstaltung:

Bei groben Verstößen gegen die Haus- bzw. Zeltplatzordnung oder gegen die Anweisungen der Leitung. Bei grob ungebührlichem Verhalten, das dem Ansehen der Gruppe oder dem der Veranstalterin schadet, ist die Leitung berechtigt, den/die Teilnehmenden von der weiteren Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen. Sollten sich aus einer nicht ausreichend und/ oder unwahrheitsgemäß ausgefüllten Einverständniserklärung seitens der Erziehungs- oder Sorgeberechtigten unzumutbare Probleme für das Betreuungsteam und/ oder andere Teilnehmende ergeben, ist dies ebenfalls ein Kriterium für einen sofortigen Ausschluss.

Volljährige Teilnehmende erhalten Teilnahmeverbot, bei Minderjährigen erfolgt unmittelbar die vorzeitige Rückreise in Absprache mit den Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertretung. Die Erziehungsberechtigten bzw. dessen Vertretung sind verpflichtet, den/die Teilnehmende umgehend abzuholen. Sollte dies nicht erfolgen, behält sich der Reiseveranstalter weitere Schritte vor. Zusätzlich entstehende Kosten tragen die Erziehungsberechtigten.

9. Außergewöhnliche Umstände

Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer, höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann sowohl der Veranstalter als auch der/die Teilnehmende den Vertrag kündigen. In diesem Fall kann der Veranstalter für die bereits erbrachten oder bis zur Beendigung der Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Mehrkosten einer Rückbeförderung werden zwischen den Vertragspartner*innen geteilt.

10. Die Reiseunterlagen

Der Informationsbrief für Eltern und Teilnehmende sowie die Einverständniserklärung werden ca. 2 bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verschickt. Für die Einhaltung der Pass-, Devisen- und Zollvorschriften des Reiselandes sind alle Teilnehmenden bzw. deren jeweilige Erziehungsberechtigte selbst verantwortlich. Sollte eine Einreise wegen Nichtbeachtung der entsprechenden Vorschriften verweigert werden, werden alle daraus entstehenden Kosten (Ausfallgebühren, Rücktransport usw.) dem/der Teilnehmenden in Rechnung gestellt.

11. Haftung

Die Naturfreundejugend ist kein kommerzieller Reiseveranstalter. Die Durchführung von Bildungs- und Ferienreisen sowie Seminaren ist ein Teil unserer gemeinnützigen Kinder- und Jugendarbeit. Die Begleitung erfolgt durch ehrenamtlich Mitarbeitende, die für die Betreuung und Leitung von Veranstaltungen nur eine geringe Aufwandsentschädigung erhalten. Wir haften als Veranstalter für eine gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung, die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen, jedoch nicht für leichte Fahrlässigkeit in diesem Zusammenhang. Wir haften nicht für Leistungsstörungen bei Fremdleistungen bei Veranstaltungen. Bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen sind die Begleitenden angewiesen, alles Zumutbare zur Behebung der Störung beizutragen. Dies erwarten wir auch von den Teilnehmenden. Mängel sind vor Ort der Leitung und/oder dem Veranstalter sofort anzuzeigen.

12. Haftungsbegrenzung

Für Sachschäden, die durch Teilnehmende selbst verursacht wurden, haftet deren Privathaftpflichtversicherung, Der Veranstalter kann durch von Leistungsträgern verursachte Schäden nicht haftbar gemacht werden.

13. Reisegepäck

Wir haften nicht für verloren gegangenes oder beschädigtes Reisegepäck der Teilnehmenden. Das Mitbringen und die Benutzung elektronischer Geräte (z. B. Kameras, Mobiltelefone, MP3-Player, Spielekonsolen, etc.) erfolgt auf eigene Gefahr. Bei Verlust oder Beschädigung der Geräte übernehmen wir keinerlei Haftung.

14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

15. Datenschutz

Mit der Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmende bzw. dessen gesetzliche Vertretung mit den Datenschutzrichtlinien der Naturfreundejugend NRW (siehe Homepage) einverstanden.

16. Bildmaterial

In der Regel dokumentiert die Naturfreundejugend ihre Veranstaltungen fotografisch. Mit der Unterschrift auf der Datenschutzerklärung/ Anmeldeformular erklärt sich der/die Teilnehmende, bzw. deren Erziehungsberechtigte einverstanden, dass die Naturfreundejugend das Bildmaterial ausschließlich für eigene Publikation verwenden darf.

 

Wir behalten uns Änderungen der im Programm bzw. auf der Homepage gemachten Angaben vor und übernehmen für Druckfehler keine Haftung.

Stand: Oktober 2019

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